Der Zeitraum der Anfangsvergütung verlängert sich für Offshore-WEA, die in einer Entfernung von mindestens zwölf Seemeilen (ca. 22,2 km) oder in einer Wassertiefe von mindestens 20 m errichtet werden. Für jede volle Seemeile, die über zwölf Seemeilen hinausgeht, wird der Zeitraum um 0,5 Monate und für jeden zusätzlichen vollen Meter Wassertiefe um 1,7 Monate verlängert. Die Abbildung zeigt die Staffelung des Zeitraums der Anfangsvergütung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe sowie die Position einiger realisierter Offshore-Windparks in diesem Raster.
Zeitraum der Anfangsvergütung für Offshore-WEA in Deutschland
Datenquelle: [WERD 2016]
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages