Für neue WEA, die nicht am Ausschreibungsverfahren teilnahmen, galt bis zum Jahr 2019 das bisherige zweistufige Modell aus Grund- und Anfangsvergütung. Die Dauer der Anfangsvergütung wurde dabei über das Referenzertragsmodell nach EEG 2014 bestimmt.
Folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Vergütungshöhen in den vergangenen Jahren sowie die Entwicklung bis zum Jahr 2019. Ergänzend ist die Höhe der einstufigen Vergütung nach EEG 2019 für WEA die nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen müssen, Pilotanlagen und WEA bis 750 kW, dargestellt. Die Festlegung der dann einstufigen Vergütungssätze erfolgt auf Basis der Zuschläge aus den Ausschreibungen des Vorvorjahres [EEG 2017].
Entwicklung der zweistufigen EEG-Förderung bis 2019 sowie der einstufigen Vergütung nach EEG 2017 für WEA die nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen müssen. Datenquelle: [EEG 2017]; [BNetzA Ausschreibung]
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