Das Stromeinspeisungsgesetz setzte von 1991 bis 2002 eine Windstromvergütung von 8 bis 9 ct/kWh fest und ermöglichte WEA an Standorten mit guten Windverhältnissen eine wirtschaftlich rentable Nutzung. Dementsprechend gab es in Deutschland bis in die Mitte der 1990er einen „WEA-Boom“ in den Küstenregionen. Mit zunehmender technischer Entwicklung wurden auch immer mehr WEA an küstenfernen Standorten im Binnenland und in den Mittelgebirgsregionen Deutschlands errichtet.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages