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Ausbau in den Bundesländern

 

Das Stromeinspeisungsgesetz setzte von 1991 bis 2002 eine Windstromvergütung von 8 bis 9 ct/kWh fest und ermöglichte WEA an Standorten mit guten Windverhältnissen eine wirtschaftlich rentable Nutzung. Dementsprechend gab es in Deutschland bis in die Mitte der 1990er einen „WEA-Boom“ in den Küstenregionen. Mit zunehmender technischer Entwicklung wurden auch immer mehr WEA an küstenfernen Standorten im Binnenland und in den Mittelgebirgsregionen Deutschlands errichtet.

 

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Quelldaten zur Grafik

 

Datenquelle: [Keiler und Häuser]