Die ÜNB erstellten neben dem NEP für den Landbereich auch einen O-NEP für die Nord- und Ostsee. Der O-NEP 2030 (2017) war jedoch der letzte Entwurf den die ÜNB erstellt haben. Maßnahmen die bis dahin in dem O-NEP getroffen wurden, werden jetzt in den NEP, unter Berücksichtigung des vorhergehenden O-NEP und des aktuellen Verfahrenstandes des Flächenentwicklungsplans, integriert [Netzentwicklungsplan].
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Darstellung des Offshore-Netzes in der Nordsee im O-NEP 2030 Datenquelle: [Netzentwicklungsplan] |
Darstellung des Offshore-Netzes in der Ostsee im O-NEP 2030 Datenquelle: [Netzentwicklungsplan] |
Weiterhin wird in den NEP der Stand der Umsetzung der Offshore-Netzanbindungssysteme erläutert, die realisiert wurden oder noch realisiert werden. Ebenso werden alle Offshore-Netzanbindungen des Zubaunetzes und deren Bedarf in den jeweiligen Szenarien dargestellt. Der NEP wird auf Basis des von der BNetzA genehmigten Szenariorahmens erstellt. Der Szenariorahmen sieht einen Ausbau der Offshore-Windenergie in Höhe von 17 GW in den Szenarien B 2030 und C 2030, sowie von 20 GW im Szenario A 2030 vor [Netzentwicklungsplan].
Für das Offshore-Zubaunetz ergibt sich eine Länge von 1924 km in den Szenarien B 2030 und C 2030. Die Übertragungsleitung bemisst sich dabei auf ca. 6,4 GW. Ebenso wurden für dieses Vorhaben die Netzverknüpfungspunkte an Land ermittelt. Die Kosten für den Zubau des Offshore-Netzes in den vorher aufgeführten Szenarien belaufen sich auf 18 Mrd €. Die Sensitivitätsbetrachtung, die für die Ostsee durchgeführt wurde, zeigt, dass eine Steigerung der Windeinspeisung aus leicht erschließbaren Quellen ohne weitere neue Netzprojekte in die bereits bestehende Infrastruktur aufgenommen werden kann. Dadurch ergibt sich eine Flexibilität bei dem Ausbau der Offshore-Windenergie in der Ostsee im Jahr 2030 in der Bandbreite von 17 GW bis 20 GW [Netzentwicklungsplan].
Das Ziel des Europarats ist es eine Interkonnektorkapazität von 15 Prozent im Vergleich zur Erzeugungskapazität des jeweiligen Landes zu erreichen. Um dieses Ziel bewältigen zu können, werden sowohl DC- als auch AC-Verbindungen überregional geplant und umgesetzt. Einige der Projekte und deren Status sollen im Folgenden Vorgestellt werden [Netzentwicklungsplan Strom 2030].
Das HGÜ-Seekabel »NordLink« mit einer Länge von 623 km zwischen Deutschland und Norwegen, mit einer Kapazität von 1400 MW, soll voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden. Dadurch können die norwegischen Pumpspeicherkraftwerke mit dem deutschen Stromnetz verbunden und somit der Austausch von erneuerbaren Energien vereinfacht werden [TenneT]. Eine weitere Verbindung ist mit dem Projekt NeuConnect geplant. Hier soll eine HGÜ-Verbindung mit einer Kapazität von 1400 MW zwischen Deutschland und Großbritannien errichtet werden. Die anvisierte Inbetriebnahme soll im Jahr 2022 erfolgen [Netzentwicklungsplan Strom 2030]. Mit der HansaPowerBridge soll im Jahr 2025 bzw. 2026 eine HGÜ-Verbindung zwischen Deutschland und Schweden in Betrieb genommen werden. Die Leitung hat eine Kapazität von 700 MW. Neben dem Baltic Cable, das seit ca. 24 Jahren die beiden Länder verbindet, wäre die HansaPowerBride die zweite Verbindung dieser Art [Netzentwicklungsplan]; [Netzentwicklungsplan Strom 2030]; [Hansa PowerBrodge].
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages