Nachdem der Szenariorahmen zur Konsultation ausgelegt wurde, wurde dieser von der BNetzA genehmigt. Daran schließt sich der Erarbeitung des ersten Entwurfs der ÜNB zum NEP 2030 (2019) an. Dieser wurde am 4. Februar 2019 von den ÜNB veröffentlicht.
Wie bereits in den vorherigen Netzentwicklungsplänen, wird zur Bestimmung der notwendigen Maßnahmen das NOVA-Prinzip (Priorisierung von Netzoptimierungs- und -verstärkungsmaßnahmen gegenüber reinen Ausbaumaßnahmen) angewandt. Diese Abbildung zeigt die im NEP angegebenen Anfangs- und Endpunkte der neuen Trassen, jedoch keine konkreten Trassenverläufe. Diese werden erst in nachgelagerten Genehmigungsverfahren festgelegt.Neben diesem Prinzip finden weitere innovative Maßnahmen Anwendung, um den Netzentwicklungsbedarf auf das geringst mögliche erforderliche Maß zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind der witterungsabhängige Freileiterbetrieb, der Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen im Rahmen des Nova-Prinzips, Elemente zur Steuerung des Leistungsflusses sowie Netzbooster und moderne Systemführungskonzepte [Netzentwicklungsplan].
Darstellung der DC-Projekte in Szenario B 2030 nach dem ersten Entwurf der ÜNB
Datenquelle: [UeNB]; [Netzentwicklungsplan]
Laut den Ergebnissen der Netzanalysen der ÜNB steigen die Kosten des Netzentwicklungsbedarfs im NEP 2030 (2019) gegenüber dem NEP 2030 (2017) an. Und dies, obwohl die Anzahl der gesamten Trassenkilometer, sowohl DC- als auch AC-Verbindungen, in dem NEP 2030 (2019) hinter der Anzahl der Trassenkilometer des NEP 2030 (2017) liegen. Das Volumen für AC- und DC-Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen ist im neuen NEP im Szenario B 2030 mit insgesamt circa 11 600 km beziffert. Darin berücksichtigt ist der DC-Neubau mit einer Länge von 3780 km, der AC-Netz Neubau mit einer Länge von 1030 km und die DC / AC-Netzverstärkung mit 6750 km. Die Kosten belaufen sich dabei auf 52 Mrd € und steigen gegenüber dem NEP 2030 (2017) um 19 Mrd € an. Die Investitionskosten für die Zubaunetz-Maßnahmen werden im NEP 2030 überwiegend auf Basis von Standardkosten ermittelt und haben einen vorläufigen Charakter [Netzentwicklungsplan].
In allen Szenarien für das Zieljahr 2030 wird ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung von mindestens 65 Prozent erreicht. Dabei reduziert sich die installierte Leistung von Kohlekraftwerken von 46 GW auf bis zu 17 GW. Die von der Bundesregierung öffentlich gemachten Ergebnisse der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung« konnten in den jetzigen NEP noch nicht berücksichtigt werden. Sie passen jedoch ersten Analysen zufolge mit den getroffenen Annahmen in den Szenarien B 2030 und C 2030 überein [Netzentwicklungsplan].
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages