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Einspeisemanagement

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können die verantwortlichen Netzbetreiber die Einspeisung aus WEA vorübergehend abregeln, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Die dabei nicht produzierte Energie wird als Ausfallenergie bezeichnet. Vorher müssen jedoch alle Maßnahmen gegenüber konventionellen Energieerzeugern ausgeschöpft werden. Eine Veröffentlichung der Daten zum Einspeisemanagement erfolgt durch die BNetzA im Herbst des Folgejahres, weshalb in diesem Abschnitt die Daten bis Ende 2017 betrachtet werden.

 

 

 

 

Ausfallarbeit sowie der Anteil abgeregelter Windenergie am gesamten Windenergieertrag und Enschädigungssumme
Datenquelle: [Bundesnetzagentur and Bundeskartellamt]

 

Wie in der Abbildung erkennbar, stieg die Ausfallarbeit in 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 3743 GWh auf insgesamt 5518 GWh an und erreicht damit den bislang höchsten Wert. Die Abregelung von erneuerbaren Energieerzeugern bezogen auf die Ausfallarbeit betraf 2017 zu 95,8 Prozent WEA, in 2016 hingegen nur zu 93,5 Prozent. Der Schwerpunkt lag in 2017 dabei mit 96,2 Prozent in den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg,  Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil des abgeregelten Windstroms an der Gesamtwindstromproduktion lag bei 4,8 Prozent und hat sich damit gegenüber 2016 um 47 Prozent erhöht. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Einer davon ist, dass im Jahr 2017 sehr gute Windverhältnisse vorzufinden waren. Ebenso werden zunehmend Offshore-WEA abgeregelt. Die Netzsituation wird sich auch in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht entspannen. Die Zunahme der Ausfallarbeit unterstreicht die Notwendigkeit, dass bei dem weiteren Ausbau der Windenergie Optimierungsmaßnahmen notwendig und ohne Verzug umzusetzen sind. Die wichtigste Optimierungsmaßnahme ist der verstärkte Ausbau des Netzes [Bundesnetzagentur and Bundeskartellamt].