Das Stromeinspeisungsgesetz setzte von 1991 bis 2002 eine Windstromvergütung von 8 bis 9 ct/kWh fest und ermöglichte WEA an Standorten mit guten Windverhältnissen eine wirtschaftlich rentable Nutzung. Dementsprechend gab es in Deutschland bis in die Mitte der 1990er einen »WEA-Boom« in den Küstenregionen. Mit zunehmender technischer Entwicklung wurden auch immer mehr WEA an küstenfernen Standorten im Binnenland und in den Mittelgebirgsregionen Deutschlands errichtet. Das Flächenland Niedersachen verfügt über am meisten Windenergieanlagen und installierter Windleistung.
Leistung und Anzahl der Windenergieanlagen in den einzelnen Bundesländern
Datenquellen: [Keiler and Häuser]; [Fraunhofer IEE]
Die meisten Länder haben eigene Ziele zur Klima- und Energiepolitik formuliert. Diese Ausbauziele übersteigen in Summe den auf Bundesebene erstmals im EEG 2014 beschlossenen Ausbaupfad für die Windenergie in Deutschland erheblich und werden nicht in den anschließenden Netzplanungen verwendet. Der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne (NEP) Strom 2017–2030 [Bundesnetzagenur] liegt mit einer erwarteten installierten Leistung von 58,5 GW onshore im Jahr 2030 um ein Drittel unter den Erwartungen von 90,9 GW, welche die Bundesländer im Szenariorahmen für den NEP 2030 gemeldet hatten.
Folgende Abbildung stellt die bisher installierte Leistung, den Zubau des Jahres 2018 und die Nennleistung der zum Jahresbeginn 2019 genehmigten Anlagen dar. Als Zielgrößen werden die im genehmigten Szenario B 2035 angenommenen Leistungen und die von den Landesregierungen gemeldeten Ausbauziele für das Jahr 2035 aus dem Szenariorahmen der Netzbetreiber für den NEP 2030 in der Version 2019 dargestellt. Für die Länder Bayern und Sachsen werden die Erwartungen des NEP 2030 bereits erfüllt oder übertroffen, wenn die bisher genehmigten Anlagen realisiert werden.
Ausbaustand, Zubau im Jahr 2018, genehmigte Windleistung, sowie Ausbauszenario B des genehmigten NEP 2030 und gemeldete Ausbauziele aus dem Szenariorahmen im Netzentwicklungsplan 2030 (Stand 2019) in den einzelnen Bundesländern sowie für Nord- und Ostsee. Zusätzlich wird die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe und die mittlere Nabenhöhe für Projekte mit Angaben zur Windhöffigkeit im Anlagenregister dargestellt. Windgeschwindigkeiten werden ab 4 Datensätzen je Bundesland dargestellt.
Datenquellen: [Keiler and Häuser]; [Crawford and Hudson]; [UeNB]; [50Hertz Transmission GmbH]; [Bundesnetzagentur];
Zusätzlich wurde für die Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und das nördliche Niedersachsen der Zubau auf einen Maximalwert von 58 Prozent der von 2013 bis 2015 durchschnittlich installierten Leistung beschlossen. Damit können bis zum Jahr 2020 in diesem Gebiet maximal 902 MW pro Jahr zugebaut werden. Diese Beschränkung soll den Zubau in Gebieten begrenzen, in denen es bereits zu Netzengpässen kommt [Bundesnetzagentur].
Windprojekte mit BImSchG-Genehmigung nach Bundesländern, Stand 31.12.2018.
Datenquelle: [Keiler and Häuser];
Im Juli 2014 wurde das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei WEA im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen [Bundesrat]. Damit konnte Bayern im November 2014 mit der 10H-Regelung einen landespezifischen Mindestabstand für WEA von der Wohnbebauung festlegen. WEA werden nur genehmigt, wenn deren Abstand zur nächsten Wohnbebauung das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Bisher durften WEA bundesweit 800 m von Wohnhäusern entfernt stehen. Geringere Abstände sind nur im Einvernehmen innerhalb der Gemeinde sowie der betroffenen Nachbarkommunen möglich.
Postleitzahlgenaue Verteilung der in Deutschland neu installierten Onshore-Windleistung 2018
Datenquelle: [Bundesnetzagentur]
Der Ausbau der Windenergie wird von den Bundesländern überwiegend politisch unterstützt und raumordnerisch gesteuert. Niedersachsen war auch in 2018 führend beim Ausbau im Ländervergleich. Im Jahr 2018 wurden dort 780 MW und damit fast ein Drittel der bundesweit neuen Windleistung installiert. Dahinter folgt Nordrhein-Westfalen mit 343 MW. Auf Brandenburg und Hessen entfielen 297 MW bzw. 232 MW. Die regionale Verteilung des Zubaus zeigt die vorhergehende Abbildung, der Bestand an WEA wird in der nächsten Abbildung dargestellt. Die mit Abstand höchste Windleistungsdichte bezogen auf die Landesfläche weist mit durchschnittlich 449 kW / km² das Land Schleswig-Holstein auf. Mit großen Abstand folgen die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg mit Werten zwischen 250 kW / km² und 237 kW / km². Die südlichen Flächenländer Bayern und Baden-Württemberg kommen im Vergleich dazu auf 35 kW / km² und 43 kW / km².
Zweistellige Wachstumsraten von 12 Prozent -14 Prozent gab es nur noch im Saarland und in Hessen. Dafür reichte jedoch bereits ein Zubau von 57 MW bzw. 232 MW. Während Baden- Württemberg 2017 noch einen Zuwachs von 37 Prozent verzeichnen konnte, brach dieser auf 8 Prozent ein 2018 ein. Der Einbruch bei den Installationszahlen machte sich in absoluten Zahlen am stärksten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bemerkbar. Dort wurden zwischen 440 MW (Schleswig-Holstein) und bis zu 665 MW (Niedersachsen) weniger installiert als im Vorjahr.
Für den weiteren Ausbau sind die bisher erteilten Genehmigungen neuer Projekte maßgeblich. Mit dem Jahr 2018 endete die Übergangsregelung für Projekte, die bis zum 31.12.2016 genehmigt wurden und nach dem System einer festen Einspeisevergütung betrieben werden können. Bisher nicht realisierte Projekte müssen nun am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Neu genehmigt wurden 2018 insgesamt 1420 MW Windleistung.
Die Zahl der genehmigten Projekte hat sich erheblich reduziert. Weiterhin am meisten Genehmigungen weist das Land Niedersachsen mit 746 MW aus, in Nordrhein-Westfalen sind es 693 MW, in Brandenburg 550 MW. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz bestehen für jeweils etwa 400 MW Genehmigungen. In den verbleibenden Ländern liegt die genehmigte Leistung jeweils bei 250 MW oder darunter.
Mit dem 2019 vorgestellten neuen Szenariorahmen der ÜNB für die Überarbeitung des Netzentwicklungsplans 2030 gleichen sich die Ziele aus der Klima- und Energiepolitik der Bundesländer den Erwartungen in der Netzplanung an. Lücken zwischen den Zielen der Bundesländer tun sich noch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen auf.
Postleitzahlgenaue Verteilung der in Deutschland installierten Onshore-Windleistung 2018
Datenquelle: [Keiler and Häuser]; [Crawford and Hudson];
Auf die Darstellung der in den Auktionen im Jahr 2017 bezuschlagten aber noch nicht genehmigten BEG-Projekte wird verzichtet, da eine Realisierung zu den gebotenen Preisen angesichts dem Preisniveau in den Auktionsrunden 2018 unwahrscheinlich erscheint. Stattdessen werden genehmigte Projekte voraussichtlich eher neu an den Ausschreibungsrunden teilnehmen, um dort eine höhere Vergütung zu erzielen.
Windleistungsdichte 2018 und Anteil an Stromerzeugung der Bundesländer
Datenquellen: [Keiler and Häuser]; [Crawford and Hudson]; [AEE]