Das Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 verpflichtete als Vorläufer des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Energieversorgungsunternehmen zur Abnahme erneuerbar erzeugten Stroms und sicherte Erzeugern Mindestvergütungen zu. Untere Abbildung zeigt, wie sich die installierte Windleistung seitdem entwickelt hat. Zum ersten Mal erreicht die installierte Offshore Windleistung im Jahr 2014 fast die 1 GW Marke und steigt seitdem an.
Zeitliche Entwicklung der installierten on- und offshore Windleistung in Deutschland (netto)
Datenquellen: [Keiler and Häuser]; [Fraunhofer IEE]
2014 wurden 5193 MW Windleistung neu installiert. Onshore wurde ein Rekordzubau von 4670 MW erzielt und damit das bisherige Rekordjahr 2002 um 47 Prozent übertroffen. Die Abbildung veranschaulicht, wie stark der jährliche Leistungszubau nach Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes 1991 zugenommen hat. Während die neu installierte Leistung bis 1998 im dreistelligen MW-Bereich lag, erreichte sie 2002 mit 3187 MW und mit 4670 MW im Jahr 2014 ihre Höhepunkte. Die hohen Zubauzahlen in 2002 können als zeitverzögerte positive Reaktion auf das im April 2000 in Kraft getretene EEG interpretiert werden; der hohe Zubau in 2014 wiederum als Vorzieheffekt wegen des Inkrafttretens neuer EEG-Vergütungsregelungen.
Jährliche Brutto-Installation von Onshore-Windleistung in Deutschland
Datenquelle: [Keiler and Häuser]
Im Jahr 2014 ist der Zubau für Onshore-WEA über alle Quartale deutlich höher ausgefallen als die Jahre zuvor. Durch die Implementierung des neuen EEG im August 2014 wird künftig die Vergütung in Abhängigkeit vom Zubau berechnet. Liegt der jährliche Onshore-Ausbau über 2600 MW netto, wird die Vergütung entsprechend des atmenden Deckels ab Januar 2016 quartalsweise verringert (siehe auch hier) (§§ 3, 29 EEG). In den folgenden Jahren kann eine Verringerung des Zubaus festgestellt werden, da viele Projekte ins Jahr 2014 vorgezogen wurden.
Seit dem ersten Januar 2017 gilt die neue EEG-Novelle 2017. Diese legt fest, dass die Vergütung für alle regenerative Energieerzeugung mittels Ausschreibungsverfahren ermittelt wird. Gleichzeitig wird über die Ausschreibungen ein Ausbaukontingent festgelegt, das den Zubau von Windenergie mengenmäßig steuert. Die Errichtung und Inbetriebnahme von WEA, die im Jahr 2016 oder früher genehmigt wurden, unter der vorigen gesetzlichen Regelung der festgelegten Vergütungen war nur noch im Jahr 2018 möglich. Danach bestimmt sich der Zubau über die ausgeschriebenen Mengen und die tatsächlichen Realisierungszeiträume und -quoten.
Der Ausbaupfad in der folgenden Abbildung stellt eine Annahme des Fraunhofer IEE zur künftigen Entwicklung dar. Darin sind die aktuell gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsmengen, der Zubau im Jahr 2018 anhand der bestehenden Genehmigungen und die Stilllegung von WEA nach Erreichen der 20-jährigen Lebensdauer zusammengefasst.
Mit Sicht auf 2030 bildet der Klimaschutzplan der Bundesregierung 2016 [BMUB] die aktuelle politische Grundlage. Die darin angestrebte Zielmarke von 69,6 GW war ebenso Grundlage für den Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans 2030 [Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetrieber]. Für die Netzplanung wurde dieser Wert von der Bundesnetzagentur jedoch nicht bestätigt sondern auf 81,5 GW onshore und 17 GW offshore erhöht [Bundesnetzagentur].
Bisherige Entwicklung und Ausbauszenarien für die Windenergie on- und offshore
Datenquellen: [Keiler and Häuser]; [Crawford and Hudson]; [Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetrieber]; [Bundesregierung]; [Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]; [Europäische Union_Klimaschutzplan]
Die Ziele des Windenergieausbaus im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien, gemäß der Richtlinie 2009/28/EG zur Erreichung eines Anteils von 20 Prozent erneuerbarer Energien in der EU bis 2020, werden ebenfalls dargestellt. Diese Ausbauziele konnten mit den hohen Zubauzahlen der vergangenen Jahre inzwischen realisiert werden, der angestrebte Anteil erneuerbarer Energien am Stromsektor von 38,6 Prozent wurde bisher jedoch noch nicht erreicht [Bundesumweltministerium].
Der Ausbau der Windenergie startete mit dem Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990, das Energieversorgungsunternehmen zur Abnahme erneuerbar erzeugten Stroms verpflichtete und Mindestvergütungen zusicherte.